Eine juristisch einheitliche Defmiton von Sozialstaat gibt es nicht.
Doch dass die Bundesrepublik Deutschland grundsatzlich eine soziale
Grundlage haben muss, ist bereits im Grundgesetz festgeschrieben und flir
alle anderen Gesetze bindend.
«Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und
sozialer Bundesstaat».
Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz
«Die verfassungsmaBige Ordnung in den Landem muss den
Grundsatzen
des
republikanischen,
demokratischen
und
sozialen
Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetztes entsprechen».
Artikel 28 Absatz 1 Grundgesetz
In der Menschenrechtscharta der UN, die Deutschland mit
unterzeichnet hat, gibt es klare Vorgaben:
«Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht au f soziale
Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maflnahmen und
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