Das Prinzip der Seibstverwaitung
Der Staat hat die Steureungsaufgaben und Verantwortungsbereiche
an die Trager der Sozialversicherungen iibertragen. Sie sind als offentich-
rechtliche Korperschaften organisatorisch und fmanziell selbststandig.
Dabei stehen sie allerdings unter der Rechtsaufsicht des Staates. Das
Besondere
an diesem Prinzip ist, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber
unmittelbar an der Selbstverwaltung beteiligt sind.
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